Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Aufhebungsvertrag ist also quasi das Gegenstück zum Arbeitsvertrag, dieser begründet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, der Aufhebungsvertrag löst es einvernehmlich auf.
Ein Aufhebungsvertrag ersetzt eine arbeitgeberseitige Kündigung. Diese wäre eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, ein Aufhebungsvertrag ist als Vertrag nur dann wirksam, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Regelung zustimmen.
Ein Abwicklungsvertrag ist auch eine zweiseitige vertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ein Abwicklungsvertrag unterscheidet sich jedoch dadurch von einem Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis dadurch nicht beendet wird, sondern nur die Folgen einer vom Arbeitgeber zuvor ausgesprochenen Kündigung einvernehmlich geregelt werden. Der Arbeitgeber hat also bereits gekündigt und nach Ausspruch der Kündigung schließen die Parteien einen Vertrag über noch zu regelnde Inhalte.
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag abschliessen, sollten Sie sich von einem im Arbeitsrecht kundigen Rechtsanwalt dazu beraten lassen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht sind wir auf solche Verträge spezialisiert. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
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